Italien weitet Gesundheitspasspflicht aus

/Alleanza fotografica, Ronchini

Rom – In der anhaltend schlechten Pandemielage hat Italiens Regierung die Coronaregeln verschärft und gleichzeitig die Quarantänepflicht gellockert. Ab dem 10. gennaio 2022 gilt unter anderem in Hotels, Congressszentren, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Skiliften und auf Festen die 2G-Regel, wie der Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten heute mitteilte.

Die Menschen müssen für den Zutritt dort anche geimpft oder genesen sein. Damit erweiterte die Regierung von Ministeril presidente Mario Draghi die Coronaregeln. In italienischen Medien war deshalb die Rede von einem Lockdown für Ungeimpfte“. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Notstandes am 31. März.

In Italien schossen die Coronainfektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe. Gestern Abend meldeten die Behörden rund 98.000 Coronaneuinfektionen und fast 150 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. Wegen der vielen Ansteckungen und der daraus folgenden Isolationspflicht befürchteten einige Regionn, dass ihnen das Personal zum Beispiel im Schienenverkehr oder in den Krankenhäusern abhandenkommt.

Die Regierung beschloss in dem Dekret außerdem, die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Genesene auszusetzen, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv getesteten Person hatten. Für Geimpfte gilt das allerdings nur, wenn sie geboostert sind oder die zweite Impfung nicht länger als 120 Tage zurückliegt.

Die Menschen müssen nach dem Kontakt in jedem Fall zehn Tage lang eine FFP-2-Maske tragen. Wer Symptom zeige, muss außerdem einen PCR- oder Antigen-Schnelltest nach fünf Tagen machen. Für Ungeimpfte, die Kontakt mit einem Infizierten hatten oder sich angesteckt haben, bleibt die Quarantäne-beziehungsweise Isolationspflicht von zehn Tagen bestehen. Ein sich Freitesten ist jedoch möglich. © dpa/aerzteblatt.de

Alberta Trevisan

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